Die Zürcher Staatsanwaltschaft hat zwei FC Basel-Fans wegen eines Angriffs auf einen Catering-Mitarbeiter im Stadion Schützenwiese angeklagt. Der Vorfall ereignete sich am 22. März während des Meisterschaftsspiels zwischen dem FC Winterthur und dem FC Basel im Gästesektor.
Die beiden Beschuldigten, 22 und 37 Jahre alt, sollen einen 25-jährigen Mitarbeiter mit Fäusten gegen den Kopf geschlagen haben. Der Verletzte musste im Anschluss stationär behandelt werden. Die Staatsanwaltschaft teilte mit: „Sie sollen im März bei einem Fussballspiel in Winterthur einen Catering-Mitarbeiter verletzt haben.“ Die beiden Männer wurden Anfang April in der Nordwestschweiz festgenommen.
Anklage und mögliche Strafen
Für die beiden Angeklagten beantragt die Behörde mehrjährige Freiheitsstrafen. Die Anklagepunkte lauten auf versuchte schwere Körperverletzung und einfache Körperverletzung. Ein dritter Beteiligter an der zunächst verbalen Auseinandersetzung konnte bislang nicht identifiziert werden. Das Bezirksgericht Winterthur ist mit dem Fall befasst.
Der Vorfall wirft ein Schlaglicht auf das Thema Fan-Gewalt bei Schweizer Fussballspielen. Für den FC Winterthur steht der Fokus derweil auf dem sportlichen Geschehen. Das Team von Trainer Patrick Rahmen liegt nach zehn Spieltagen mit 18 Punkten auf dem dritten Platz der Challenge League. Die Bilanz zeigt fünf Siege, drei Unentschieden und zwei Niederlagen. In der Tabelle hat man damit sechs Punkte Rückstand auf den Spitzenreiter Stade Lausanne-Ouchy. Mit 19 erzielten und elf kassierten Toren weist die Mannschaft eine positive Tordifferenz von acht auf.
In den letzten fünf Partien gab es drei Siege und zwei Niederlagen. Oktober. Nach den beiden jüngsten Pleiten gegen Neuchâtel Xamax und den FC Luzern will die Mannschaft am kommenden Freitag wieder auf die Erfolgsspur zurückkehren. Dann empfängt der Drittplatzierte den Tabellenletzten Stade Nyonnais am Freitag 23. Oktober. Alle kommenden Termine sind in unserer Spielplan-Übersicht zu finden. Die Staatsanwaltschaft betonte in ihrer Mitteilung: „Anschliessend sollen sich die beiden Beschuldigten beteiligt haben.“ Die Hauptverhandlung ist noch nicht terminiert.
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